Zuschüsse

Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Förderung einer Lernschwäche durch das zuständige Jugendamt für den Zeitraum eines Jahres bezuschusst wird. Dies ist möglich über §35a SGBVIII. Ziel ist es dabei soziale Benachteiligung, die durch eine Lernschwäche ausgelöst ist, durch das Beheben der Lernschwäche zu lösen. Was sie für einen solchen Antrag benötigen finden sie in unseren Infoblättern.

Infoblatt Legathenie
Infoblatt Dyskalkulie